Wer einen Batteriespeicher über §14a EnWG betreibt, bekommt reduzierte Netzentgelte – aber in welcher Form? Dafür gibt es drei „Module“. Für einen smarten Speicher ist entscheidend zu wissen: Modul 1 und Modul 3 lassen sich kombinieren – und genau diese Kombination holt das Meiste heraus. Dieser Ratgeber erklärt die Module und zeigt, welche Wahl sich für Ihren Speicher lohnt.
Die Grundlagen zu §14a EnWG – wer betroffen ist und wie die Steuerbarkeit funktioniert – finden Sie auf unserer Seite zum §14a EnWG. Hier geht es gezielt um die Module und ihre Kombination.
Die drei Module im Überblick
| Modul | So funktioniert es | Größenordnung |
|---|---|---|
| Modul 1 | pauschale jährliche Reduzierung des Netzentgelts | ca. 110–190 € / Jahr (je Netzbetreiber) |
| Modul 2 | prozentuale Reduzierung des Arbeitspreis-Netzentgelts; benötigt einen separaten Zählpunkt | anteilig, verbrauchsabhängig |
| Modul 3 | zeitvariables Netzentgelt: feste Zeitfenster mit unterschiedlich hohen Netzentgelten | abhängig von der Ladezeit |
Modul 1 – die planbare Pauschale
Sie erhalten eine feste jährliche Reduzierung Ihres Netzentgelts – unabhängig davon, wann Sie laden. Einfach und planbar. Modul 1 ist die Standard-Wahl und Voraussetzung für die Kombination mit Modul 3.
Modul 2 – die prozentuale Alternative
Statt der Pauschale wird hier der Netzentgelt-Anteil am Arbeitspreis prozentual reduziert. Modul 2 erfordert einen eigenen Zählpunkt für die steuerbare Einrichtung und ist eine Alternative zu Modul 1 – man wählt entweder Modul 1 oder Modul 2.
Modul 3 – das zeitvariable Netzentgelt
Seit April 2025 verfügbar: Der Netzbetreiber legt feste Zeitfenster mit drei unterschiedlichen Netzentgelt-Stufen fest (je nach Netzauslastung). Wer in den günstigen Fenstern lädt, zahlt deutlich weniger Netzentgelt. Für einen steuerbaren Speicher ist das ideal – denn er kann das Laden gezielt in diese Fenster legen.
Der Clou: Modul 1 + Modul 3 kombinieren
Das Entscheidende für Ihren Speicher: Modul 3 lässt sich mit Modul 1 kombinieren – und nur mit Modul 1, nicht mit Modul 2. Sie erhalten dann beides:
- die feste jährliche Pauschale aus Modul 1 (planbare Basis), und
- das zeitvariable Netzentgelt aus Modul 3 (zusätzliche Ersparnis durch Laden in günstigen Fenstern).
Genau auf dieser Kombination baut der LADELUCHS auf: Er lädt automatisch in den günstigen Modul-3-Fenstern und sichert sich gleichzeitig die Modul-1-Pauschale. So stapeln sich zwei Vorteile, statt sich gegenseitig auszuschließen.
| Wahl | Kombinierbar mit Modul 3? | Für wen |
|---|---|---|
| Modul 1 | Ja – ideal für steuerbare Speicher | empfohlen für den LADELUCHS |
| Modul 2 | Nein | Sonderfälle mit eigenem Zählpunkt |
Was bedeutet das für Ihren Speicher?
Mit der Kombination Modul 1 + 3 senken Sie den Netzentgelt-Anteil Ihres Strompreises gleich doppelt. Dieser Vorteil wirkt unabhängig von Ihrem Stromtarif – und lässt sich mit einem günstigen Nachtstrom- oder dynamischen Tarif weiter verstärken. Wie dieses Zusammenspiel Ihre Stromkosten senkt, lesen Sie im Ratgeber Wie der Speicher spart. Das funktioniert übrigens auch ganz ohne PV-Anlage.
Diese Voraussetzungen brauchen Sie
- Anmeldung nach §14a EnWG beim Netzbetreiber und Wahl des Moduls (für die Kombination: Modul 1 + Modul 3).
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Voraussetzung für das zeitvariable Netzentgelt (Modul 3).
- Ein steuerbarer Speicher, der automatisch in den günstigen Zeitfenstern lädt – wie der LADELUCHS.
Häufige Fragen
Kann ich Modul 1 und Modul 3 wirklich zusammen nutzen?
Ja. Modul 3 wird ausdrücklich als Ergänzung zu Modul 1 angeboten. Sie erhalten die feste Pauschale und zusätzlich das zeitvariable Netzentgelt. Mit Modul 2 ist Modul 3 dagegen nicht kombinierbar.
Modul 1 oder Modul 2 – was ist besser?
Für einen steuerbaren Speicher meist Modul 1, weil nur darauf Modul 3 aufsetzen kann. Modul 2 (prozentual, eigener Zählpunkt) ist eher ein Sonderfall.
Seit wann gibt es Modul 3?
Das zeitvariable Netzentgelt nach Modul 3 ist seit April 2025 verfügbar. Die konkreten Zeitfenster und Stufen legt Ihr Netzbetreiber fest.
Brauche ich dafür ein Smart Meter?
Ja, für Modul 3 ist ein intelligentes Messsystem erforderlich. Der Einbau läuft über Ihren Messstellenbetreiber.
Fazit
Die drei §14a-Module sind kein Entweder-oder ohne Ausweg: Für einen smarten Speicher ist die Kombination aus Modul 1 und Modul 3 der Königsweg – feste Pauschale plus zeitvariables Netzentgelt. Der LADELUCHS nutzt genau das automatisch. Sie möchten wissen, welche Modul-Kombination in Ihrem Netzgebiet möglich ist? Fragen Sie eine kostenlose Beratung an.
